In der Schwangerschaft ist der Schutz des ungeborenen Kindes und der Schwangeren besonders wichtig. Da nicht alle Impfungen während der Schwangerschaft erfolgen können, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Frauen im gebärfähigen Alter einige Impfungen bereits vor einer möglichen Schwangerschaft.
Für die möglichen Impfungen in der Schwangerschaft gibt es empfohlene Impfzeitpunkte, die in Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt eingeplant werden.
Bei Kinderwunsch ist es wichtig, rechtzeitig vor einer Schwangerschaft den Impfschutz zu prüfen. Insbesondere der Impfschutz gegen Windpocken und Röteln sollte komplett sein. Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken erfolgen mit Lebendimpfstoffen, die in der Schwangerschaft nicht geimpft werden dürfen. Daher sollten eventuelle Impflücken rechtzeitig geschlossen werden. Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies in den bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind.
Impfungen mit Totimpfstoffen können, falls erforderlich, auch in der Schwangerschaft erfolgen.
Folgende Impfungen werden von der STKO für Schwangere ausdrücklich empfohlen:
Für die Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten werden inaktivierte Impfstoffe verwendet, mit denen Schwangere geimpft werden können.
Einen Gesamtüberblick, welche Impfungen in welchem Alter und für welche Personengruppen empfohlen werden, gibt der Impfkalender der STIKO.
Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bereits bei bestehendem Kinderwunsch und auch in der Schwangerschaft über Ihren Impfschutz.
Die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.