Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Neben Säuglingen und Kleinkindern haben auch Erwachsene ein erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen. Umso wichtiger sind die empfohlenen Schutzimpfungen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und deren Impfstatus unklar ist oder die nicht beziehungsweise in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden, als Standardimpfung eine einmalige Impfung gegen Masern.
Nach 1970 geborene Personen, die in bestimmten Bereichen wie Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, sollen zweimal gegen Masern geimpft sein.
Masern werden durch Viren verursacht und gehören zu den ansteckendsten Krankheiten. Fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Übertragung. Infizierte sind bereits 4 Tage vor dem Auftreten des für Masern typischen Hautausschlags ansteckend.
Die Viren können durch Kontakt mit Sekret aus der Nase oder dem Rachen übertragen werden. Meist erfolgt die Ansteckung über kleine Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt und von anderen eingeatmet werden. Es kann auch ohne direkten Kontakt zu einer Ansteckung kommen, zum Beispiel in Räumen, in denen sich kurz zuvor Erkrankte aufgehalten haben. Infizierte Personen sind in der Regel noch bis zu 4 Tage nach Beginn des Hautausschlags ansteckend.
Weltweit wird die Elimination der Masern – das heißt eine Unterbrechung der Viruszirkulation – angestrebt. Auch in Deutschland haben Impfungen gegen Masern bereits zu einem drastischen Rückgang der Masernerkrankungen geführt. Doch eine Elimination der Masern gelingt erst, wenn 95 Prozent der Bevölkerung immun sind, damit Infektionsketten schnell unterbrochen und ein Gemeinschaftsschutz aufgebaut werden kann. Dieses Ziel ist in Deutschland noch nicht erreicht. Daher kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen.
Seit einigen Jahren treten in Deutschland mehr als 50 Prozent der Masernerkrankungen bei Personen auf, die älter als 15 Jahre sind. Erwachsene zählen – neben Säuglingen und Kleinkindern – zu den Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen tragen. Umso wichtiger ist es, dass auch Erwachsene gegen Masern geimpft sind. Bei etwa 15 Prozent der jungen Erwachsenen und Jugendlichen, die nach 1970 geboren wurden, besteht keine ausreichende Immunität gegen Masern.
Nach einer Ansteckung mit dem Masernvirus kommt es im Mittel nach 10 bis 14 Tagen zu Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schnupfen und Husten oder einer Bindehautentzündung. An der Mundschleimhaut zeigen sich kalkspritzerartige weiße Flecken, die sogenannten Koplik-Flecken. Erst 2 bis 4 Tage entwickelt sich der typische Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken. Der Ausschlag beginnt typischerweise im Gesicht und hinter den Ohren, breitet sich dann über den ganzen Körper aus und bleibt in der Regel 4 bis 7 Tage bestehen.
Eine Erkrankung an Masern führt zu lebenslanger Immunität.
Eine Maserninfektion kann das Immunsystem langfristig schwächen und so die Anfälligkeit für weitere Infektionen erhöhen. Zusätzliche Erreger können Komplikationen wie eine Mittelohrentzündung, eine Bronchitis, eine Lungenentzündung oder Durchfall verursachen. Erwachsene ab 20 Jahren sowie Säuglinge und Kleinkinder haben ein höheres Risiko, im Rahmen einer Masernerkrankung Komplikationen zu erleiden.
Bezogen auf alle Altersgruppen bekommen etwa 10 von 10.000 an Masern erkrankte Personen eine Gehirnentzündung. Sie tritt etwa 4 bis 7 Tage nach Beginn des Hautausschlags auf und geht mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma einher. 1 bis 2 dieser 10 Betroffenen versterben an der Gehirnentzündung. Bei etwa 2 bis 3 Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie eine geistige Behinderung oder Lähmungen zurück.
Bei 1 bis 18 von 100.000 Masernfällen entwickelt sich etwa 6 bis 8 Jahre später eine sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Diese ist durch eine unaufhaltsame und schleichende Zerstörung der Zellen des Gehirns gekennzeichnet und endet immer tödlich.
Eine ursächliche Therapie gegen Masern gibt es nicht. Nur eine Behandlung der Krankheitszeichen, wie zum Beispiel Fieber, ist möglich. Antibiotika sind gegen Erkrankungen, die durch Viren ausgelöst werden, wirkungslos. Sie können aber bei bakteriell verursachten Komplikationen zum Einsatz kommen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und deren Impfstatus unklar ist oder die nicht beziehungsweise in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden, als Standardimpfung eine einmalige Impfung gegen Masern.
Die Impfung erfolgt mit Kombinationsimpfstoff, mit dem gleichzeitig auch gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff) geimpft wird. Dabei handelt es sich um Lebendimpfstoff.
Bei unklarem Impfstatus empfiehlt die STIKO die Impfung statt einer Laborkontrolle. Nach zwei dokumentierten Impfungen gemäß STIKO-Empfehlung geht man von einem sehr guten Schutz gegen Masern aus, es ist dann keine Laborkontrolle nötig.
Für bestimmte Personen, die nach 1970 geboren sind, empfiehlt die STIKO, dass sie insgesamt zweimal mit MMR-Impfstoff (oder gegebenenfalls MMRV-Impfstoff zum Schutz auch gegen Windpocken) geimpft sein sollen. Dazu zählen Beschäftigte – einschließlich Auszubildende, Personen im Praktikum sowie Ehrenamtliche – in folgenden Tätigkeitsbereichen:
Nach dem Masernschutzgesetz müssen unter anderem nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und im medizinischen Bereich nachweisen, dass sie zweimal gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind (weitere Informationen finden Sie unter „Welche Regelungen gelten nach dem Masernschutzgesetz?“).
Heutzutage verwendet man Lebendimpfstoffe für die Masernimpfung. In den 1960er- bis Mitte der 1970er-Jahre wurde teilweise mit Totimpfstoffen geimpft. Seit 1976 werden diese Impfstoffe nicht mehr genutzt, da sie keinen ausreichenden Schutz gegen Masern bewirkten. Wer damals lediglich mit einem Totimpfstoff geimpft wurde, gilt als ungeimpft. Dies gilt auch für Personen, bei denen nicht bekannt ist, mit welchem Impfstoff sie in den 1960er- und 1970er-Jahren geimpft wurden. Diese Personen sollten sich nachimpfen lassen.
Wie nach allen Impfungen können auch nach der Impfung gegen Masern Nebenwirkungen auftreten. In der Regel handelt es sich dabei um milde, vorübergehende Impfreaktionen, die zeigen, dass sich der Körper mit dem Impfstoff auseinandersetzt. Dazu zählen Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Impfstelle sowie Kopfschmerzen und Fieber, das 1 bis 3 Tage anhalten kann.
Bei etwa 5 von 100 Geimpften tritt in der 2. Woche nach der Impfung ein Hautausschlag auf, der etwa 1 bis 3 Tage anhält. Diese sogenannten Impfmasern sind nicht ansteckend. Ebenso erkrankt man nicht an den im Impfstoff enthaltenen Mumpsviren oder Röteln. Etwa 1 Prozent der Geimpften berichtet nach der Impfung über Gelenkschmerzen.
Schwere unerwünschte Wirkungen sind selten. Akute allergische Reaktionen auf den Impfstoff sind möglich (1 bis 4 Fälle bei 1 Million Geimpften). In Einzelfällen (bei etwa 3 von 100.000 Geimpften) vermindert sich vorübergehend die Zahl der Blutplättchen, die für die Gerinnung zuständig sind. Eine Infektion mit Masern ist deutlich riskanter als die empfohlene Impfung.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI). Bei Fragen rund um die Impfung wenden Sie sich am besten an Ihre Arztpraxis. Die Ärztin oder der Arzt wird Sie vor der Impfung über Nutzen und mögliche Risiken aufklären.