Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Dieser Text gilt für die Internet-Seite:
www.infektionsschutz.de 

Die Internet-Seite ist von der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung.
Die Abkürzung ist: BZgA.

Wir haben diesen Text am 9. September 2020 geschrieben.
Wir schreiben den Text bei Veränderungen neu.

Barriere-Freiheit

Barriere ist ein anderes Wort für: Hindernis.
Ein Hindernis kann den Weg versperren.
Dann kommt man nicht mehr weiter.
Hindernisse gibt es noch oft für Menschen mit Behinderungen.
Zum Beispiel Hindernisse für blinde Menschen.
Texte auf Papier sind für blinde Menschen ein Hindernis.
Ein blinder Mensch braucht Texte in Blinden-Schrift.

Oder Hindernisse für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten:
Komplizierte Sprache ist ein Hindernis.
Menschen mit Lern-Schwierigkeiten 
können Leichte Sprache besser verstehen.

Barriere-Freiheit bedeutet:

Es gibt für Menschen mit Behinderungen keine Hindernisse.
Dann können Menschen mit Behinderungen überall dabei sein.

Gesetze für barriere-freie Internet-Seiten

Menschen mit Behinderungen sind überall dabei.
Auch im Internet.
Deshalb muss das Internet barriere-frei sein.
Das steht auch im Gesetz.

Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Es gilt in Deutschland.
Die Abkürzung für dieses Gesetz ist: BGG.
Das Gesetz gilt für öffentliche Stellen.
Und für Träger von der öffentlichen Gewalt.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Ämter.
Ämter arbeiten für alle Menschen in Deutschland.
Also auch für Menschen mit Behinderungen.
Deshalb müssen öffentliche Stellen für Barriere-Freiheit sorgen.

Was sind Träger der öffentlichen Gewalt?
Träger von der öffentlichen Gewalt sind zum Beispiel Ministerien.
So wie das Bundes-Ministerium für Gesundheit.
Ministerien arbeiten auch für alle Menschen in Deutschland.
Und Menschen mit Behinderung gehören dazu.

Das steht im BGG:
Öffentliche Stellen müssen
Menschen mit Behinderung gleich gut behandeln.
Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben.
Deshalb müssen öffentliche Stellen zum Beispiel
Informationen barriere-frei machen.
Auch auf den Internet-Seiten.

Barriere-freie Internet-Technik Verordnung.

Die Abkürzung ist: BIT-V 2.0.
Eine Verordnung ist eine Vorschrift.
Diese Vorschrift ist für barriere-freies Internet.
In dieser Vorschrift steht:
So müssen barriere-freie Internet-Seiten sein.
Die Vorschrift gilt auch für unsere Internet-Seite.

Internet-Seite auf Barriere-Freiheit testen

Menschen mit Behinderungen sollen
unsere Internet-Seite gut benutzen können.
Deshalb geben wir uns Mühe
mit der Barriere-Freiheit auf unserer Internet-Seite.
Wir machen bald einen Test mit unserer Internet-Seite.
Beim Test erfahren wir:
Können Menschen mit Behinderungen
unsere Internet-Seite gut benutzen?

Rückmeldung zur Barriere-Freiheit

Kontakt-Formular Barriere melden

Gibt es ein Hindernis für Sie auf unserer Internet-Seite?
Dann sagen Sie uns Bescheid.
Bitte benutzen Sie dafür das Kontakt-Formular.
Oder haben Sie Fragen zur Barriere-Freiheit?
Dann können Sie auch das Kontakt-Formular benutzen.
Klicken Sie auf diesen Link.
Hier kommen Sie direkt zum Kontakt-Formular. 
Oder klicken Sie auf Barriere melden.
Es steht auf jeder Seite ganz unten.

Kontakt zur BZgA

Sie können uns anrufen.
Oder Sie können uns schreiben.

E-Mail-Adresse:
infektionsschutz@bzga.de


Telefon-Nummer:

0221 – 89 92 0

 

Fax-Nummer:
0221 – 89 92 300

Das ist die Adresse:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Referat T2 Infektionsschutz, Risiko- und Krisenmanagement
Maarweg 149 – 161
50 825 Köln-Ehrenfeld

Schlichtungs-Verfahren Hilfe bei einem Streit mit der BZgA

Schlichtungs-Stelle hilft beim Streit mit einer öffentlichen Stelle

Die Schlichtungs-Stelle ist eine Beratungs-Stelle.
Sie ist extra für Menschen mit Behinderungen.

Das steht im Paragraf 16 vom BGG:
Vielleicht hat ein Mensch mit Behinderung
einen Streit mit einer öffentlichen Stelle.
Zum Beispiel:
Die öffentliche Stelle hält sich nicht
an das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Dann hilft die Schlichtungs-Stelle

Was bedeutet das für unsere Internet-Seite?

Vielleicht sind Sie nicht zufrieden
mit unseren Antworten zur Barriere-Freiheit.
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.
Die Hilfe von der Schlichtungs-Stelle ist kostenlos.
Die Schlichtungs-Stelle vermittelt bei einem Streit.
Das bedeutet:
Es gibt keine Gewinner beim Streit.
Und es gibt keine Verlierer beim Streit.
Die Schlichtungs-Stelle hilft bei einer Lösung.
Mehr Informationen in Leichter Sprache
über die Schlichtungs-Stelle lesen Sie hier:
Schlichtungsstelle-BGG Leichte Sprache

Informationen in Gebärden-Sprache
Es gibt auch ein Video über die Schlichtungs-Stelle.
Das Video ist mit Gebärden-Sprache.
Info-Film von der Schlichtungs-Stelle mit Gebärden-Sprache

Wie können Sie die Schlichtungs-Stelle einschalten?
Sie können einen Antrag stellen.
Der Antrag ist auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle.
Klicken Sie auf den Link.
Dann kommen Sie zum Antrag in Leichter Sprache.

Antrag für das Schlichtungs-Verfahren in Leichter Sprache

Kontakt zur Schlichtungs-Stelle

Die Schlichtungs-Stelle leitet
der Beauftragte für Menschen mit Behinderung.
Er heißt:  Jürgen Dusel.

Jürgen Dusel setzt sich für
Menschen mit Behinderungen in Deutschland ein.
Jürgen Dusel redet dafür mit öffentlichen Stellen.
Oder mit Politikern und Politikerinnen.

Die Schlichtungs-Stelle ist in Berlin.
Aber Sie können auch anrufen.

Telefon-Nummer:

030 – 18 527 2805

Oder Sie können ein Fax schicken.

Fax-Nummer:
030 – 18 527 2901

Oder Sie können eine E-Mail schreiben.

E-Mail-Adresse:
info@schlichtungsstelle-bgg.de
Möchten Sie zur Schlichtungs-Stelle gehen?
Oder möchten Sie einen Brief schreiben?

Das ist die Adresse:

Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung
für die Belange von Menschen mit Behinderung

Mauerstraße 53
10 117 Berlin

Tipp:
Das ist ein sehr langer Name von der Schlichtungs-Stelle.
Sie können die Adresse abkürzen.
Der Brief kommt trotzdem an:

Schlichtungs-Stelle BGG
Mauerstr. 53
10 117 Berlin

Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache

Hier kommen Sie zum Text in schwerer Sprache.

Erklärung zur Barriere-Freiheit

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