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Abwassertestungen auf Polioviren dienen als Frühwarnsystem. Sie werden in vielen Ländern regelmäßig durchgeführt. Finden sich in Abwasserproben an verschiedenen Orten Polioviren, weist das auf eine gewisse Verbreitung dieser Viren hin. In Deutschland hat das Umweltbundesamt (UBA) Expertise und Zuständigkeit für Abwasser.
Durch genetische Analyse des Viren-Erbguts lässt sich näher bestimmen, um welche Art von Polioviren es sich handelt, also um ein Wildvirus, Impfvirus oder Impfstoff-abgeleitetes Virus.
Generell zeigen Nachweise im Abwasser, dass es Menschen im Einzugsgebiet des Klärwerks gibt, die vom Schluckimpfung-abgeleitete Polioviren mit dem Stuhl ausscheiden. Bei diesen handelt es sich um abgeschwächte Lebendviren, die sich so verändert haben, dass sie unzureichend geimpfte Menschen potenziell krank machen können, wenn diese Menschen mit infizierten Personen oder Personen, die diese Viren ausscheiden, in Kontakt kommen.
Die im November 2025 in einer einzelnen Abwasserprobe aus Hamburg nachgewiesenen Polio-Wildviren vom Typ 1, die aktuell nur noch in Afghanistan und Pakistan vorkommen, stellen laut Robert Koch-Institut (RKI) für die Bevölkerung aufgrund der hohen Impfquoten ein sehr geringes Risko dar (Epidemiologisches Bulletin 46/2025) Die letzte in Deutschland erworbene Polio-Erkrankung durch Polio-Wildviren wurde 1990 erfasst.
Dem RKI wurden bislang keine klinischen Fälle oder Verdachtsfälle von Poliomyelitis (Kinderlähmung) übermittelt.
Für Fragen der Umwelthygiene und Abwasserbehandlung hat das Umweltbundesamt (UBA) die Expertise und Zuständigkeit. Das Abwasser spielt als Infektionsquelle für die Allgemeinbevölkerung in Deutschland generell keine Rolle.
Grundsätzlich enthält Abwasser eine Vielzahl von Bakterien, Viren und anderen Mikroorganismen, darunter auch Krankheitserreger. Die Beseitigung von Abwasser muss in Deutschland daher laut Infektionsschutzgesetz so erfolgen, dass „Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht entstehen“. Aufgrund der bestehenden Sanitär- und Kanalisationssysteme sowie den Abwasserreinigungsanlagen kommt die Allgemeinbevölkerung nicht mit Abwasser in Kontakt, so dass Ansteckungsgefahren generell nicht bestehen.
Für Menschen, die aus beruflichen Gründen mit Abwasser arbeiten, gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Biostoffen, unter anderem die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 220: TRBA 220 Abwassertechnische Anlagen: Schutzmaßnahmen.
Bislang wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) keine klinischen Fälle oder Verdachtsfälle von Poliomyelitis übermittelt.
Stand: 13.11.2025 (#10179)In einigen Ländern wird gegen Polio (Kinderlähmung) mit einem Schluckimpfstoff geimpft (orale Poliovakzine, OPV). Dieser Impfstoff enthält abgeschwächte vermehrungsfähige Impfviren.
Mit Schluckimpfung geimpfte Personen scheiden die abgeschwächten Impfviren eine Zeit lang mit dem Stuhl aus. Über Kontaktinfektionen (kleinste Stuhlpartikel-Mund-Hand) können viele Menschen mit den abgeschwächten Impfviren in Kontakt kommen und immunisiert werden, ohne die eigentliche Schluckimpfung zu bekommen. Dem Einsatz von OPV ist es zu verdanken, dass über den Weg eines Gemeinschaftsschutzes die Kinderlähmungsfälle seit 1988 um > 99 % reduziert werden konnten.
Wenn die Impfviren über einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten oder zeitgleich an verschiedenen Orten nachgewiesen werden, werden sie als zirkulierende Impfstoff-abgeleitete Polioviren bezeichnet. Je länger die abgeschwächten Impfviren zirkulieren, desto eher können sie sich genetisch so verändern, dass sie unzureichend geimpfte oder ungeimpfte Menschen infizieren und in seltenen Fällen eine Erkrankung auslösen können.
Anhaltende Nachweise von zirkulierenden Schluckimpfstoff-abgeleiteten Viren sind jedoch ungewöhnlich und können Menschen gefährden, die nicht ausreichend gegen Polio geimpft sind. Menschen, die vollständig gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) gegen Polio geimpft wurden, sind sehr gut vor der Erkrankung durch Impfstoff-abgeleitete Polioviren geschützt, ebenso wie vor der Erkrankung durch Wild-Polioviren und abgeschwächten Impfviren. Allerdings können sich auch vollständig Geimpfte mit zirkulierenden Schluckimpfstoff-abgeleiteten Poliovireninfizieren und diese ausscheiden, ohne daran zu erkranken. Deshalb ist es wichtig, auf eine vollständige Grundimmunisierung und entsprechende Auffrischimpfungen gemäß STIKO-Empfehlungen zu achten und unvollständige Impfserien ggf. zu vervollständigen. Lesen Sie hier, wie ein vollständiger Impfschutz gegen Polio aufgebaut wird. In Deutschland wird seit 1998 nur noch der inaktivierte Polio-Impfstoff (IPV) verwendet.
Stand: 13.11.2025 (#10180)Eine Schluckimpfung, die in einigen Ländern noch genutzt wird, enthält abgeschwächte vermehrungsfähige Impfviren. Frisch Geimpfte scheiden die abgeschwächten Impfviren eine Zeit lang aus. Wenn diese abgeschwächten Impfviren länger zirkulieren, können sie sich genetisch verändern. Dann spricht man von Schluckimpfstoff-abgeleiteten Polioviren.
Sowohl Polio-Wildviren als auch Impfstoff-abgeleitete Polioviren können bei Menschen, die nicht oder nicht ausreichend gegen Polio geimpft bzw. geschützt sind, zu Poliomyelitis-typischen Krankheitszeichen wie Lähmungen führen. Die Symptome und deren Schwere unterscheiden sich nicht zwischen Polio-Wildviren und Impfstoff-abgeleiteten Polioviren.
Menschen, die vollständig gegen Polio geimpft wurden, sind sehr gut vor der Erkrankung durch Impfstoff-abgeleitete Polioviren geschützt., ebenso wie vor der Erkrankung durch Wild-Polioviren. Allerdings können sich auch vollständig Geimpfte mit (zirkulierenden) Impfstoff-abgeleiteten Viren infizieren und diese ausscheiden, ohne daran zu erkranken. Infizierte Menschen können potenziell andere Menschen anstecken.
Seit Mai 2021 werden Abwasserproben im Rahmen eines Forschungsprojekts (PIA) an mehreren Standorten in Deutschland (München, Mainz, Köln, Bonn, Düsseldorf, Dresden, Hamburg, Berlin, Stuttgart und Frankfurt) regelmäßig auf Polioviren getestet. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden an allen Standorten, an denen das Abwasser auf Polioviren getestet wird, Schluckimpfstoff-abgeleitete Polioviren gefunden, im November 2025 nun auch erstmals Polio-Wildviren Typ 1 in Hamburg (siehe Informationen im Epid Bull 5/2025, Epid Bull 16/2025, Epid Bull 27/2025, Epid Bull 43/2025 und Epid Bull 46/2025).
Dass der Erreger aktuell auch in anderen Regionen vorkommt, ist möglich. Bislang wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) keine klinischen Fälle oder Verdachtsfälle von Poliomyelitis übermittelt.
Eine vollständige Impfung ist der wichtigste Schutz vor der Erkrankung. Aktuelle Polio-Impfquoten bei Kindern nach Bundesländern und Landkreisen sind beim RKI, über die sogenannte VacMap, abrufbar. Lesen Sie hier, wie ein vollständiger Impfschutz gegen Polio aufgebaut wird.
Stand: 13.11.2025 (#10154)Ja. Mit Polio kann man sich in jedem Lebensalter infizieren und auch daran erkranken. Ein vollständiger Polio-Impfschutz schützt effektiv vor der Erkrankung.
Stand: 29.11.2024 (#10171)Die meisten Menschen, die sich mit Polioviren anstecken, entwickeln keine Krankheitszeichen. Etwa 4 bis 8 Prozent bekommen Fieber, Magen-Darm-Beschwerden, Hals- und Kopfschmerzen. Symptome einer Hirnhautentzündung können die Folge sein: Etwa 2 bis 4 Prozent können etwa 3 bis 7 Tage später Nackensteifigkeit, Rückenschmerzen und Muskelkrämpfe bekommen (nicht paralytische Poliomyelitis – aseptische Meningitis). Bis zu 1 Prozent der Infizierten erkranken nach einer kurzzeitigen Besserung an einer sogenannten paralytischen Poliomyelitis mit erneutem Fieberanstieg, schweren Rücken-, Nacken- und Muskelschmerzen, gefolgt von schlaffen Lähmungen der Arm- oder Beinmuskulatur – üblicherweise asymmetrisch. In schweren Fällen kann die Lähmung der Sprech-, Schluck- oder Atemmuskulatur oder der Hirnnerven lebensbedrohlich sein. Dieser zweistufige und rasche Verlauf der Erkrankung tritt bei Kindern häufiger auf als bei Erwachsenen.
Zu den möglichen langfristigen Folgen einer Polio-Erkrankung zählen bleibende Lähmungen und Muskelschwund, vermindertes Knochenwachstum sowie Gelenkzerstörung. Noch Jahrzehnte nach der Infektion können sich Muskelschmerzen und Lähmungen verschlimmern oder (seltener) auch neu auftreten (Post-Polio-Syndrom).
Eine gezielte Therapie zur Behandlung der Polio-Erkrankung ist nicht verfügbar, nur die Symptome können behandelt werden. Je nach Verlaufsform können längere physiotherapeutische und orthopädische Nachbehandlungen erforderlich werden.
Stand: 23.10.2025 (#10173)Die Impfung ist der wirksamste Schutz vor einer Polio-Erkrankung. Lesen Sie hier, wie ein vollständiger Impfschutz gegen Polio aufgebaut wird.
Steht eine Reise in eine Polio-Risikoregion wie Afghanistan oder Pakistan an, sollte die letzte Impfung prinzipiell nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Ist dies nicht der Fall, sollte man sich gegen Polio impfen lassen. Bei Aufenthalten von mehr als 4 Wochen greifen internationale Empfehlungen (siehe auch www.rki.de/reiseimpfungen).
Da Polioviren mit dem Stuhl ausgeschieden und vorwiegend durch Kontaktinfektion (Stuhl-Hand-Mund) übertragen werden können, sollte außerdem auf eine gute Händehygiene geachtet werden.
Impfungen werden im Impfausweis dokumentiert. Dort werden unter anderem der Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde, sowie das Datum der Schutzimpfung eingetragen. Der Hausarzt oder die Hausärztin kann Sie über Ihren Impfstatus informieren, sofern dieser aus dem Impfausweis nicht klar ersichtlich ist.
Mithilfe einer Übersicht des Robert Koch-Instituts können Sie überprüfen, ob Ihr Polio-Impfschutz vollständig ist – je nachdem ob Sie zwischen 1960 und 1998 in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) oder in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) den Schluckimpfstoff erhalten haben oder später per Injektion geimpft wurden.
Stand: 10.02.2025 (#10181)In Deutschland werden seit 1998 ausschließlich inaktivierte Impfstoffe gegen Polio (IPV) verwendet. Die Impfung gegen Polio mit inaktivierten Polio-Impfstoffen schützt vollständig Geimpfte zuverlässig vor einer Erkrankung.
Mit IPV geimpfte Personen können sich jedoch noch mit Schluckimpfstoff-abgeleiteten Polioviren infizieren und diese Viren unbemerkt und ohne Krankheitszeichen ausscheiden und dadurch weiterverbreiten.
Die meisten in Deutschland zugelassenen Polio-Impfstoffe sind Kombinationsimpfstoffe, die auch noch gegen andere Krankheitserreger schützen. Für die 3-, 4-, 5- oder 6-fach-Impfstoffe sind jeweils unterschiedliche Impfschema anzuwenden. Es gibt aber auch Impfstoffe, die ausschließlich gegen Polioviren schützen.
Die STIKO weist daraufhin, dass es für einen sicheren Impfschutz besonders wichtig ist, die Impfserie rechtzeitig zu beginnen sowie empfohlene Impftermine und Mindestabstände zwischen den Impfungen einzuhalten.
Im Alter von 9 bis 16 Jahren wird eine Auffrischimpfung mit einem Impfstoff, der einen inaktivierten Polio-Impfstoff (IPV) enthält, empfohlen.
Stand: 29.11.2024 (#10161)Die Impfung ist in der Regel gut verträglich. Als häufige Impfreaktion kommt es durch die Anregung der körpereigenen Abwehr zu einer Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle, die auch schmerzen kann. Gelegentlich schwellen Lymphknoten in der Nähe ebenfalls an. Ebenso können Allgemeinsymptome wie beispielsweise Frösteln, Fieber, Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Reizbarkeit oder Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Solche Impfreaktionen klingen in der Regel ein bis drei Tage nach der Impfung wieder ab.
Allergische Reaktionen auf Bestandteile des Impfstoffs sind sehr selten möglich.
Stand: 29.11.2024 (#10172)Ein vollständiger Polio-Impfschutz ist für alle Menschen jederzeit wichtig und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. In bestimmten Situationen mit einer erhöhten Infektionsgefahr sollte besonders auf die Vollständigkeit des Impfschutzes geachtet werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei einer Reise in ein Land, das die Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgrund zirkulierender Viren mit einem erhöhten Risiko ausgewiesen hat. Wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren erfolgt ist, ist bei Reisen in Länder, in denen das Wild-Poliovirus zirkuliert, wie aktuell Afghanistan oder Pakistan, zudem eine Auffrischimpfung empfohlen. Bei Aufenthalten von mehr als 4 Wochen greifen internationale Empfehlungen. Diese sehen vor, dass alle Menschen vor Ausreise aus Afghanistan oder Pakistan nachweisen müssen, dass sie mindestens 4 Wochen und maximal 1 Jahr zuvor eine Polio-Impfstoffdosis erhalten haben. Diese Maßnahme soll die weitere Ausbreitung von Polio-Wildviren reduzieren. Siehe auch www.rki.de/reiseimpfungen.
Auch Geflüchtete, die in Gemeinschaftsunterkünften leben sowie Personen mit einem beruflichen Risiko, zum Beispiel Personal in Gemeinschaftsunterkünften Geflüchteter, medizinisches Personal mit engem Kontakt zu Erkrankten sowie in Laboren mit Infektionsrisiko sollten besonders auf einen vollständigen Impfschutz achten.
Die Impfung ist solange notwendig, bis die Elimination der Poliomyelitis erreicht ist und nirgendwo auf der Welt mehr Polioviren zirkulieren.
Stand: 13.11.2025 (#10169)In Deutschland wurden die letzten Erkrankungen an Kinderlähmung durch ein Wildtyp-Virus im Jahr 1990 erworben. Dass Polio-Wildviren durch Reisende wieder nach Deutschland gebracht werden, kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Die letzten beiden importierten Fälle (aus Ägypten und Indien) wurden 1992 registriert.
Darüber hinaus können auch Polio-Wildviren und Schluckimpfstoff-abgeleitete Polioviren nach Deutschland importiert werden. Ungeimpfte oder nicht vollständig gegen Polio geimpfte Personen können sich mit diesen Viren anstecken und in seltenen Fällen an Polio erkranken. Deshalb ist ein vollständiger Impfschutz gegen Polio wichtig. Vor einer Reise in Regionen mit Infektionsrisiko ist der Impfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Eine Auffrischimpfung mit einer Impfstoffdosis IPV ist in manchen Ländern mit einer Nachweispflicht bei Ausreise verbunden.
Die Polio-Impfung bleibt so lange relevant bis sichergestellt ist, dass es weltweit keine Poliokranken und auch keine gesunden Ausscheider von Polioviren mehr gibt.
Stand: 23.10.2025 (#1639)Häufig unterbleiben von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfungen, weil beispielsweise leichte Infekte irrtümlicherweise als Grund angesehen werden, die Impfung zu verschieben. Dabei gilt: Banale Infekte, selbst wenn sie mit erhöhter Temperatur (bis 38,5° C) einhergehen, stellen keinen Grund für die Absage eines Impftermins dar. Dies gilt ebenso beispielsweise für Ekzeme oder andere lokal begrenzte Hautinfektionen. Auch andere Faktoren wie beispielsweise die Einnahme von Antibiotika oder niedrig dosierten Dosen von Kortison oder auch das Vorhandensein von chronischen Krankheiten sprechen nicht gegen eine Impfung. In vielen Fällen ist es sogar wichtig, die Impfung durchzuführen, um die betroffene Person vor schwereren Krankheitsverläufen und Komplikationen der Krankheiten zu schützen, die durch die Impfung verhindert werden. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, die impfende Ärztin beziehungsweise den impfenden Arzt zu fragen, ob eine Impfung tatsächlich verschoben werden muss.
Stand: 23.01.2025 (#2373)Quelle: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), infektionsschutz.de, www.infektionsschutz.de/polio