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Masern-Impfung bei Erwachsenen

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Neben Säuglingen und Kleinkindern haben auch Erwachsene ein erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen. Umso wichtiger sind die empfohlenen Schutzimpfungen.

Gut zu wissen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und deren Impfstatus unklar ist oder die nicht beziehungsweise in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden, als Standardimpfung eine einmalige Impfung gegen Masern. 

Nach 1970 geborene Personen, die in bestimmten Bereichen wie Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, sollen zweimal gegen Masern geimpft sein. 

Masern: Ansteckung

Masern werden durch Viren verursacht und gehören zu den ansteckendsten Krankheiten. Fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Übertragung. Infizierte sind bereits 4 Tage vor dem Auftreten von Krankheitszeichen ansteckend.

Die Viren können durch Kontakt mit Sekret aus der Nase oder dem Rachen übertragen werden. Meist erfolgt die Ansteckung über kleine Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt und von anderen eingeatmet werden. Es kann auch ohne direkten Kontakt zu einer Ansteckung kommen, zum Beispiel in Räumen, in denen sich kurz zuvor Erkrankte aufgehalten haben. Infizierte Personen sind in der Regel bis 4 Tage nach Beginn des Hautausschlags ansteckend.

Masern: Gemeldete Fälle in Deutschland

Weltweit wird die Elimination der Masern – das heißt eine Unterbrechung der Viruszirkulation – angestrebt. Auch in Deutschland haben Impfungen gegen Masern bereits zu einem drastischen Rückgang der Masernerkrankungen geführt. Doch eine Elimination der Masern gelingt erst, wenn etwa 95 Prozent der Bevölkerung immun sind, damit Infektionsketten schnell unterbrochen und ein Gemeinschaftsschutz aufgebaut werden kann. Dieses Ziel ist in Deutschland noch nicht erreicht. Daher kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen. Zuletzt stiegen die Masernfallzahlen nach sehr niedrigen Fallzahlen während der COVID-19-Pandemie wieder an.

Seit einigen Jahren treten in Deutschland mehr als 50 Prozent der Masernerkrankungen bei Personen älter als 15 Jahre auf. Erwachsene zählen – neben Säuglingen und Kleinkindern – zu den Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen tragen. Umso wichtiger ist es, dass auch Erwachsene gegen Masern geimpft sind.

Gemeldete Masernfälle in Deutschland 2005 bis 2024

Quelle: Robert Koch-Institut, SurvStat, https://survstat.rki.de/, Datenstand 15.01.2025

Altersgruppierung: Kinder fein differenziert Erkrankungen
2005 781
2006 2308
2007 566
2008 912
2009 572
2010 780
2011 1606
2012 165
2013 1769
2014 442
2015 2466
2016 327
2017 926
2018 545
2019 516
2020 76
2021 8
2022 15
2023 79
2024 645

Gemeldete Masernfälle in Deutschland 2024 – nach Altersgruppen

Quelle: Robert Koch-Institut, SurvStat, https://survstat.rki.de/, Datenstand 15.01.2025

Altersgruppierung Erkrankungen
0-4 Jahre 196
5-9 Jahre 106
10-14 Jahre 85
15-19 Jahre 72
20-24 Jahre 58
25-29 Jahre 37
30-34 Jahre 31
35-39 Jahre 19
40-44 Jahre 13
45-49 Jahre 12
50-54 Jahre 7
55-59 Jahre 2
60-64 Jahre 4
65-69 Jahre 2
75-79 Jahre 1

Masern: Krankheitsverlauf

Nach einer Ansteckung mit dem Masernvirus kommt es im Mittel nach 10 bis 14 Tagen zu Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schnupfen und Husten sowie einer Bindehautentzündung. An der Mundschleimhaut zeigen sich kalkspritzerartige weiße Flecken, die sogenannten Koplik-Flecken. Einige Tage später entwickelt sich der typische Hautausschlag mit bräunlich-rosafarbenen Flecken. Der Ausschlag beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich dann über den ganzen Körper aus. Nach 4 bis 7 Tagen ist der Hautausschlag abgeklungen.

Eine Erkrankung an Masern führt zu lebenslanger Immunität.

Mögliche Komplikationen und Spätfolgen der Masern

Masern schwächen vorübergehend das Immunsystem. Daher ist die Anfälligkeit für zusätzliche Erreger erhöht, die Komplikationen wie Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung oder auch Durchfallerkrankungen verursachen können.

Bei 10 von 10.000 an Masern Erkrankten kommt es zu einer Gehirnentzündung. Von diesen 10 Erkrankten sterben 1 bis 2. Bei etwa 2 bis 3 Betroffenen bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück.

Bei 4 bis 11 von 100.000 Masernfällen entwickelt sich etwa 6 bis 8 Jahre später eine sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Diese ist durch eine unaufhaltsame und schleichende Zerstörung der Zellen des Gehirns gekennzeichnet und führt in der Regel zum Tod.

Eine ursächliche Therapie gegen Masern gibt es nicht. Nur eine Behandlung der Krankheitszeichen, wie zum Beispiel Fieber, ist möglich. Antibiotika sind gegen Erkrankungen, die durch Viren ausgelöst werden, wirkungslos. Sie können aber bei bakteriell verursachten Komplikationen zum Einsatz kommen.

Masern: Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Erwachsene , die nach 1970 geboren sind und deren Impfstatus unklar ist oder die nicht beziehungsweise in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden, als Standardimpfung eine einmalige Impfung gegen Masern.

Die Impfung erfolgt mit Kombinationsimpfstoff, mit dem gleichzeitig auch gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff) geimpft wird. Dabei handelt es sich um Lebendimpfstoff.

Für bestimmte Personen, die nach 1970 geboren sind, empfiehlt die STIKO, dass sie insgesamt zweimal mit MMR-Impfstoff (oder gegebenenfalls MMRV-Impfstoff zum Schutz auch gegen Windpocken) geimpft sind. Dazu zählen Beschäftigte – einschließlich Auszubildende, Personen im Praktikum sowie Ehrenamtliche – in folgenden Tätigkeitsbereichen:

  • in medizinischen Einrichtungen,
  • in Einrichtungen der Pflege,
  • in Gemeinschaftseinrichtungen,
  • in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung zum Beispiel von Asylbewerberinnen und -bewerbern oder Flüchtlingen,
  • Fach-, Berufs- und Hochschulen.

Nach dem Masernschutzgesetz müssen unter anderem nach 1970 geborene Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünften und im medizinischen Bereich nachweisen, dass sie zweimal gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind (weitere Informationen finden Sie unter „Welche Regelungen gelten nach dem Masernschutzgesetz?“).

Mögliche Nebenwirkungen der Impfung

Wie nach allen Impfungen können auch nach der Impfung gegen Masern Nebenwirkungen auftreten. In der Regel handelt es sich dabei um milde, vorübergehende Impfreaktionen, die zeigen, dass sich der Körper mit dem Impfstoff auseinandersetzt. Dazu zählen Rötungen und Schwellungen an der Impfstelle sowie Kopfschmerzen und Fieber für 1 bis 2 Tage.

Bei etwa 5 von 100 Geimpften tritt in der 2. Woche nach der Impfung ein Hautausschlag auf, der etwa 1 bis 3 Tage anhält. Diese sogenannten Impfmasern sind nicht ansteckend.

Etwa 1 Prozent der Geimpften berichtet nach der Impfung über Gelenkschmerzen.

Schwere unerwünschte Wirkungen sind selten. Es werden unter anderem allergische Reaktionen beobachtet. In Einzelfällen (bei etwa 3 von 100.000 Geimpften) vermindert sich vorübergehend die Zahl der Blutplättchen, die für die Gerinnung zuständig sind.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI). Bei Fragen rund um die Impfung wenden Sie sich am besten an Ihre Arztpraxis. Die Ärztin oder der Arzt wird Sie vor der Impfung über Nutzen und mögliche Risiken aufklären.

Masern: Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Status: 15.01.2025