Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

MMR-Impfcheck

Wie lauten die allgemeinen Empfehlungen zur MMR-Impfung?

Im Allgemeinen empfiehlt die STIKO nach 1970 geborenen Erwachsenen in folgenden Fällen eine MMR-Impfung:

  • wenn der Impfstatus unklar ist oder
  • wenn man in der Kindheit keine oder nur eine Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln erhalten hat.

Frauen im gebärfähigen Alter werden 2 Impfungen gegen Röteln empfohlen. Dies soll vor einer Rötelnerkrankung in der Schwangerschaft schützen.

Eine Impfung gegen Röteln ist in Deutschland gegenwärtig mit dem MMR-Kombinationsimpfstoff möglich.

Außerdem werden Beschäftigten in bestimmten Tätigkeitsbereichen 2 MMR-Impfungen empfohlen. Das gilt beispielsweise für Beschäftigte in medizinischen und Pflege-Einrichtungen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen.

Wenn Sie Fragen zur MMR-Impfung haben, dann wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

Informationsseite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zur Masernimpfung bei Erwachsenen

Informationsseite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zur Rötelnimpfung bei Erwachsenen

Informationsseite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zur Masernimpfung in bestimmten Einrichtungen und zum Masernschutzgesetz