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Frau hält Baby auf dem Arm

Masernschutz

Masern sind hochansteckend und können gefährlich werden – das Masernschutzgesetz verlangt deshalb einen Nachweis über Impfung oder Immunität für Kinder vor Kita- oder Schulstart und für nach 1970 Geborene, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen tätig sind.

Alles Wissenswerte zum Masernschutz

Das „Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ soll insbesondere Kinder besser vor Masern schützen.

Allgemeines zum Masernschutzgesetz

Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Daher sieht es vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen.

Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, müssen ebenfalls einen Schutz gegen Masern aufweisen. Auch Asylbewerber und Geflüchtete müssen vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen entsprechenden Impfschutz haben.