Die STIKO empfiehlt Ihrem Kind eine RSV-Prophylaxe möglichst rasch nach der Geburt.
Idealerweise wird die Prophylaxe bei Entlassung aus der Geburtseinrichtung bzw. bei der U2-Untersuchung (3. - 10. Lebenstag) durchgeführt. Eine versäumte Gabe sollte innerhalb der RSV-Saison schnellstmöglich nachgeholt werden.
Wurde Ihr Kind im vergangenen Winter oder Frühjahr geboren, sprechen Sie mit Ihrer Kinderärztin oder Kinderarzt. Wenn in der letzten RSV-Saison wahrscheinlich noch kein Kontakt mit dem RS-Virus stattgefunden hat, kann die Prophylaxe bis zum 1. Lebensjahr nachgeholt werden.
Die RSV-Saison dauert in der Regel von Oktober bis März. In diesem Zeitraum treten Erkrankungen durch das Virus gehäuft auf.
Wenn Sie weitere Fragen zur RSV-Prophylaxe haben, wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt.
Mehr Informationen zur Prophylaxe und zum Virus finden Sie hier:
Informationsseite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zur RSV-Prophylaxe
Erregersteckbrief des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Version: 1.0.0