Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

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  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

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Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

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Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

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Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

RSV-Prophylaxe- und Impf-Check

Was gilt für Säuglinge, die im letzten Winter oder Frühjahr geboren wurden und noch keine Prophylaxe erhalten haben?

Die STIKO empfiehlt allen Neugeborenen und Säuglingen eine RSV-Prophylaxe zum Schutz während ihrer ersten RSV-Saison.  Diese dauert meist von Oktober bis März an. Die RSV-Saison kann aber auch früher beginnen oder enden. 

Säugling, die im letzten Winter oder Frühjahr geboren wurden, haben ihre erste RSV-Saison in der Regel bereits hinter sich. Bei einer Geburt im letzten Februar oder März zum Beispiel hatten sie aber in ihrer ersten RSV-Saison meist noch keinen Kontakt mit dem Virus. Aus diesem Grund empfiehlt die STIKO, dass die RSV-Prophylaxe bis zum 1. Geburtstag nachgeholt werden kann. 

Bei der Impfentscheidung sollten die Dauer der letzten RSV-Saison, die Lebensumstände des Kindes und stattgefundene Ansteckungen berücksichtigt werden. Lassen Sie sich am besten von Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt beraten.