Was bedeutet vollständige Grundimmunisierung?
Die Grundimmunisierung bietet einen grundlegenden Schutz gegen Polio (Kinderlähmung). Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt diese Impfungen bereits im Säuglingsalter.
Als grundimmunisiert galt bis 2020, wer 4 Impfungen gegen Polio erhalten hat. Seit 2020 gelten auch Personen als grundimmunisiert, die 3 Impfungen gegen Polio erhalten haben. Zwischen den letzten beiden Impfungen muss jeweils ein Abstand von mindestens 6 Monaten bestehen.
Bei einer Impfung gegen Polio vor 1998 gelten besondere Regeln:
Vor 1998 wurde in Deutschland mit der Schluckimpfung gegen Polio geimpft. In der ehemaligen DDR wurde dabei zunächst je eine Impfung mit 3 sogenannten monovalenten Impfstoffen verabreicht. Diese schützen jeweils nur vor einem bestimmten Typ von Polio-Viren (Typen 1 bis 3). Diese 3 einzelnen Impfdosen gelten nur als eine Impfung. Anschließend erfolgte eine 2-malige Impfung mit sogenannten trivalenten Impfstoffen. Diese wirken gegen alle Polio-Viren vom Typ 1 bis 3.
In der ehemaligen BRD wurde in der Regel 3-malig ein trivalenter Impfstoff verabreicht.
Als komplette Grundimmunisierung vor 1998 gilt daher:
- 3-malige Gabe eines monovalenten Impfstoffs plus 2-malige Gabe eines trivalenten Impfstoffs oder
- 3-malige Gabe eines trivalenten Impfstoffs.
Wenn Sie unsicher sind, mit welchem Impfstoff Sie geimpft wurden, zeigen Sie Ihren Impfausweis einer Ärztin oder einem Arzt.