Laut STIKO benötigen Sie keine weitere Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR-Impfung).
Nach Masernschutzgesetz müssen Sie aber 2 Impfungen nachweisen. Daher sollten Sie noch eine weitere MMR-Impfung erhalten.
Version: 1.0.1
Nach Masernschutzgesetz müssen Sie aber 2 Impfungen nachweisen. Daher sollten Sie noch eine weitere MMR-Impfung erhalten.