Welche Einrichtungen sind das?
Personen in verschiedenen Tätigkeitsbereichen haben ein erhöhtes Risiko, sich oder andere mit Masern anzustecken.
Zu den Tätigkeitsbereichen gehören beispielweise:
- medizinische und Pflege-Einrichtungen,
- Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kitas, Schulen und Räumlichkeiten der Tagespflege,
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten sowie
- Fach-, Berufs- und Hochschulen.
Zum Personenkreis zählen auch Auszubildende, Praktikanten und Praktikantinnen, Studierende und ehrenamtlich Tätige in diesen bestimmten Tätigkeitsbereichen.