Warum unterscheiden sich hier die STIKO-Empfehlung und das Masernschutzgesetz?
Wenn man in einer Unterkunft für Geflüchtete wohnt, dann lebt man eng mit vielen weiteren Menschen zusammen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, sich mit bestimmten Erkrankungen anzustecken.
Daher müssen nach Masernschutzgesetz Erwachsene, die nach 1970 geboren sind und in Unterkünften für Geflüchtete leben, einen ausreichenden Schutz gegen Masern nachweisen.
Nach Masernschutzgesetz müssen Sie nachweisen, dass Sie zweimal gegen Masern geimpft wurden. Laut STIKO ist dagegen für Erwachsene in Ihrem Alter und mit Ihren Risikofaktoren eine MMR-Impfung ausreichend.
Wenn Sie Fragen zur MMR-Impfung haben, dann wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Informationsseite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zum Masernschutzgesetz