MASERN

Informationen über Krankheitserreger beim Menschen – Impfen schützt!

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Was sind Masern?

Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit, denn bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Häufungen von Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen. Dabei trifft es auch Jugendliche und junge Erwachsene, von einer Kinderkrankheit kann man also nicht mehr sprechen. Um die Masern in Deutschland auszurotten, müssen besonders in diesen Altersgruppen noch mehr Menschen geimpft werden.

Wie werden Masern übertragen?

Von Mensch zu Mensch
Masern-Viren werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Nahezu jeder Kontakt zwischen einer ungeschützten Person und einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung, selbst aus einigen Metern Entfernung. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Erreger in kleinen Speichel-Tröpfchen über die Luft verbreiten und eingeatmet werden.

Welche Krankheitszeichen haben Erkrankte?

Zu Beginn der Masern-Erkrankung zeigen sich Beschwerden wie hohes Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und der Augen-Bindehaut. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Der Ausschlag geht mit einem erneuten Fieberanstieg einher und geht nach 3 bis 4 Tagen wieder zurück. Dabei kann es zu einer Schuppung der Haut kommen.

Masern schwächen vorübergehend das Immunsystem, so dass andere Erreger schlechter abgewehrt werden können. So können Komplikationen entstehen, die häufig durch zusätzliche Erreger verursacht werden, wie beispielsweise Mittelohrentzündungen, Atemwegs- oder Lungenentzündungen. Eine besonders gefürchtete Komplikation der Masern-Erkrankung ist die Gehirnentzündung. Sie tritt bei etwa einem von 1.000 Masernfällen auf. 10% bis 20% der Betroffenen sterben daran. Bei 20% bis 30% bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen oder Lähmungen zurück.

Sehr selten tritt mehrere Jahre nach einer durchgemachten Masern-Infektion eine so genannte SSPE, die subakute sklerosierende Panenzephalitis, auf. Die SSPE ist eine fortschreitende Entzündung des Gehirns und des Nervensystems und verläuft immer tödlich. Besonders betroffen sind Kinder, die im ersten Lebensjahr an Masern erkrankt sind.

Wann bricht die Krankheit aus und wie lange ist man ansteckend?

Die ersten Beschwerden treten ungefähr 8 bis 10 Tage nach der Ansteckung auf. Bis zum Ausbruch des typischen Hautausschlages dauert es meistens 2 Wochen. Erkrankte sind ansteckend bereits etwa 3 bis 5 Tage, bevor der Ausschlag sichtbar wird. Nach Auftreten des Hautausschlages ist man noch für 4 Tage ansteckend. Wer eine Masern-Erkrankung überstanden hat, ist lebenslang vor einer erneuten Infektion geschützt.

Wer ist besonders gefährdet?

An Masern kann jeder erkranken, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend durch eine vollständige Impfung geschützt ist. Besonders gefährdet sind Säuglinge, die zu jung für eine Impfung sind, sowie Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen eine oder gar beide Impfungen in der Kindheit versäumt wurden. Menschen mit geschwächter Abwehrlage, die selbst nicht gegen Masern geimpft werden können, Säuglinge und Erwachsene haben zudem ein höheres Risiko, bei einer Masern-Erkrankung Komplikationen zu entwickeln.

Was muss ich bei einer Erkrankung beachten?

  • Erkrankte sollten in der akuten Erkrankungsphase Bettruhe einhalten und isoliert werden.
  • Informieren Sie die Arztpraxis telefonisch über den Verdacht einer Masern-Infektion, damit das Praxisteam entsprechende Schutzmaßnahmen vor dem Besuch ergreifen kann.
  • Eine zielgerichtete Behandlung gegen Masern gibt es nicht, es werden nur die Beschwerden wie beispielsweise das Fieber gemildert.
  • Antibiotika sind wirkungslos bei Krankheiten, die durch Viren ausgelöst werden. Sie kommen gegebenenfalls zum Einsatz, wenn zusätzlich bakteriell verursachte Komplikationen auftreten.
  • Bei Masern gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Kinder und Erwachsene, bei denen eine Masern-Infektion festgestellt wurde bzw. der Verdacht darauf besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen oder dort tätig sein. Dies gilt auch für Personen, in deren Wohngemeinschaft ein Krankheits- oder Verdachtsfall aufgetreten ist. Betroffene müssen die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung informieren.
  • Wann die Tätigkeit wieder aufgenommen bzw. die Gemeinschaftseinrichtung wieder besucht werden kann, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt. Eine Wiederzulassung ist nach dem Abklingen der Beschwerden und frühestens am 5. Tag nach dem Auftreten des Hautausschlages möglich.

  • Erkrankte dürfen im Krankheitsfall Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Es besteht nach dem Infektionsschutzgesetz ein Tätigkeits- und Besuchsverbot. Eine Wiederzulassung ist nach dem Abklingen der Beschwerden und frühestens am 5. Tag nach dem Auftreten des Hautausschlages möglich.

Wie kann ich mich schützen?

Impfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Masern. Sie soll vorzugsweise mit einem sogenannten MMR-Kombinationsimpfstoff erfolgen, der neben Masern auch vor Mumps und Röteln schützt.

  • Für Kinder wird der Aufbau eines Impfschutzes in zwei Schritten empfohlen: Die erste Impfung sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten und die zweite Impfung frühestens 4 Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres erfolgen. Erst dann ist die empfohlene Impfreihe zum Schutz vor Masern vollständig. Die erste MMR-Impfung kann praktischerweise im Rahmen der U6-Früherkennungsuntersuchung durchgeführt werden. Die erste MMR-Impfung kann bereits ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen, wenn das Kind vor dem vollendeten 11. Lebensmonat in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen wird.
  • Bei ungeimpften Kindern und Jugendlichen sollte die Impfung so schnell wie möglich mit zwei Impfdosen nachgeholt werden.
  • Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind wird eine Impfung empfohlen, wenn sie gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft sind. Das gilt auch bei einem unklaren Impfstatus. Sie erhalten eine einmalige Impfung.
  • Für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen, die nach 1970 geboren sind wie beispielsweise Mitarbeiter von Kindergärten oder Schulen oder Arbeitnehmer, die Personen mit stark geschwächtem Immunsystem betreuen, wird ebenfalls eine Impfung gegen Masern empfohlen, wenn diese nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden oder der Impfstatus unklar ist.
  • Wer Kontakt mit einem Masern-Erkrankten hatte und nicht geschützt ist, sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen eine MMR-Impfung als sogenannte Riegelungs-Impfung erhalten. Auch Säuglinge ab einem Alter von 9 Monaten können geimpft werden, wenn Ansteckungsgefahr besteht. Damit kann der Ausbruch der Erkrankung unter Umständen noch verhindert oder der Verlauf abgeschwächt werden. Für Kontaktpersonen, die den MMR-Impfstoff nicht bekommen dürfen (z.B. Säuglinge unter 6 Monate und Schwangere), besteht nach Empfehlungen der STIKO die Möglichkeit der vorübergehenden Vorbeugung einer Ansteckung mit Antikörpern (Immunglobuline).
    Kontaktpersonen von Masern-Erkrankten, die nicht vollständig geimpft sind oder die Erkrankung nicht durchgemacht haben, dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Das Gesundheitsamt kann ungeschützte Personen vorübergehend aus der Gemeinschaftseinrichtung ausschließen.

    Die Gemeinschaftseinrichtung darf nur dann besucht werden, wenn:

  • im Impfausweis ein vollständiger Impfschutz dokumentiert ist
  • oder die Riegelungs-Impfung innerhalb von 3 Tagen erfolgt ist (gilt nicht für Kontaktpersonen, die mit Masern-Erkrankten in einer Wohngemeinschaft leben)
  • oder ein Schutz gegen Masern durch eine Laboruntersuchung bestätigt wurde

Wo kann ich mich informieren?

Das örtliche Gesundheitsamt steht Ihnen für weitere Beratungen zur Verfügung. Da Masern-Infektionen gemeldet werden müssen, liegen dort Informationen zur aktuellen Situation und große Erfahrung im Umgang mit der Krankheit vor.

Weitere (Fach-) Informationen gibt es auch im Internet auf den Seiten des Robert Koch-Institutes (www.rki.de/masern).

Weitere Informationen zum Infektionsschutz durch Impfen finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.impfen-info.de).

Letzte Änderung: 23.04.2018