Was bedeutet "nachweislich"?
"Nachweislich“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die RSV-Erkrankung durch einen Labor-Test nachgewiesen wurde.
Eine RSV-Erkrankung wird in der Regel durch einen Nasen-Rachen-Abstrich nachgewiesen. Dabei entnimmt man eine Probe aus den Schleimhäuten der Atemwege.
Eine solche Probe kann mit einem Schnelltest oder einem PCR-Test ausgewertet werden. Im Nachhinein kann eine RSV-Erkrankung auch durch einen Bluttest nachgewiesen werden.
Bei Fragen zum Nachweis einer RSV-Erkrankung wenden Sie sich bitte an eine Ärztin oder einen Arzt.