Wo immer möglich, sollte auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete im Ausland verzichtet werden. Gemäß Bund-Länder-Beschluss sind Bürgerinnen und Bürger dazu aufgefordert, generell auf nicht zwingend erforderliche Reisen zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.
Wichtiger Hinweis für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die Arbeit vor Ort am Arbeitsplatz darf nach Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet erst wieder aufgenommen werden, wenn die Quarantänepflichten erfüllt sind. Dies dient dazu, die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.