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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Corona-Impfcheck

Was gilt, wenn ich schwanger bin oder stille?

Gesunden Schwangeren und Stillenden wird in der Regel keine Corona-Schutzimpfung mehr empfohlen. Die STIKO empfiehlt die Impfung nur noch in bestimmten Fällen, zum Beispiel für Frauen mit bestimmten Grunderkrankungen oder schwangerschaftsbedingten Erkrankungen (etwa Bluthochdruck oder Schwangerschaftsdiabetes). 

Schwangere können die Impfung dann ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel erhalten, also ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem empfiehlt die STIKO im Herbst für Schwangere die Grippeimpfung.

Weitere Informationen zur Grippe-Impfung finden Sie hier:

Grippe-Impfcheck

Informationsseite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zur Grippe-Impfung für Schwangere

Allen Schwangeren wird außerdem eine Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) empfohlen. Ziel der Impfung ist, das Risiko für Keuchhusten bei Neugeborenen und jungen Säuglingen zu verringern.

Weitere Informationen zur Keuchhusten-Impfung für Schwangere finden Sie hier:

Informationsseite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zur Keuchhusten-Impfung bei Schwangeren