Eine Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland soll so weit wie möglich verlangsamt und Krankheitsfälle sollen verhindert werden. Hierfür ist es notwendig, die Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen zu identifizieren. Je nach Ansteckungsrisiko, welches im individuellen Fall durch das Gesundheitsamt bewertet wird, sollte der Gesundheitszustand einer Person, die zu einer infizierten Person Kontakt hatte, für 14 Tage beobachtet werden. Enge Kontaktpersonen, d. h. Kontaktpersonen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko, müssen sich in häusliche Quarantäne begeben (siehe hierzu auch die Fragen „Was versteht man unter Isolierung, was unter Quarantäne?“ und „Welchen Zweck erfüllt eine Quarantäne bzw. eine häusliche Absonderung?“).
Sobald eine Person als enge Kontaktperson erkannt wird, sollte sie schnellstmöglich getestet werden, nach Möglichkeit mit einem PCR-Test. Alternativ kann bei Kontaktpersonen ohne Symptome auch ein Antigen-Test durchgeführt werden.
Sollten während der Quarantäne Symptome auftreten, muss das Gesundheitsamt umgehend informiert werden und eine Überprüfung auf SARS-CoV-2 erfolgen. Zusätzlich rät das Robert-Koch-Institut (RKI) dazu, dass zur Früherkennung der Ansteckungsgefahr zwei Mal wöchentlich ein Antigen-Test bei der Kontaktperson durchgeführt werden sollte sowie abschließend am 14. Tag der Quarantäne. Bei positivem Ergebnis des Antigen-Tests sollte das Gesundheitsamt informiert werden und das Ergebnis durch einen PCR-Test bestätigt werden. Bei positivem Ergebnis wird die Kontaktperson zu einem Fall, der beim Robert-Koch-Institut (RKI) in die Statistik aufgenommen wird. In dieser Situation sollten alle erforderlichen Maßnahmen, die auch bei jeder anderen Infektion mit SARS-CoV-2 ergriffen werden sollten, umgesetzt werden. Dazu zählt auch die sofortige Isolation.
Ein negatives Ergebnis jedweden Tests während der Quarantäne hebt die Gesundheitsüberwachung nicht auf und ersetzt oder verkürzt die Quarantäne nicht.
Falls die Kontaktperson früher bereits selbst eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hatte, ist nur dann keine Quarantäne erforderlich, wenn der Kontakt mit der infizierten Person innerhalb von sechs Monaten nach dem Nachweis der vorherigen SARS-CoV-2-Infektion erfolgte. Bei Verdacht auf eine Infektion mit einer der besorgniserregenden SARS-CoV-2-Varianten, außer der Variante B.1.1.7, ist eine erneute Quarantäne grundsätzlich immer empfohlen, unabhängig vom zeitlichen Abstand zu der vorherigen SARS-CoV-2-Infektion.
Die Ermittlung und Beobachtung der Kontaktpersonen ist Aufgabe des zuständigen Gesundheitsamts. Im Allgemeinen wird Bürgerinnen und Bürgern jedoch empfohlen, die eigenen Kontakte nachzuhalten, sodass jeder stets in der Lage ist, die eigenen Kontakte der letzten 14 Tage nachvollziehen zu können. Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall auch das konkrete Vorgehen für Kontaktpersonen fest.
Weitere Informationen zu diesem Thema bietet die Themenseite „Was tun bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2?“ sowie die Themenseite „Verhaltensregeln und -empfehlungen für die häusliche Quarantäne“.
Stand: 19.04.2021 (#4409)

