Die Terminvergabe, beispielsweise per Telefon oder über eine digitale Terminbuchungsmöglichkeit, regeln die Praxen selbst. Ärztinnen und Ärzte können ihre Patientinnen und Patienten auch gezielt ansprechen.
Folgende Punkte sollten Ärztinnen und Ärzte bei der Terminplanung bedenken:
- Sie sollten vorsorglich so viele Patientinnen und Patienten einbestellen, wie Impfstoff für die Woche geordert wurde.
- Bei der Terminvergabe ist zu bedenken, dass die Zweitimpfung in einem bestimmten zeitlichen Abstand zur Erstimpfung erfolgen muss. Mehr Informationen dazu finden Sie auf zusammengegencorona.de.
- Nach der Zweitimpfung kann auch schon über die folgende Booster-Impfung gesprochen und ein Folgetermin vereinbart werden. Auch hier gitl es die Abstände zu beachten.
- Zu der Bestellart von Erst- und Zweitimpfungen finden Sie mehr Informationen auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Stand: 10.03.2022 (#5082)